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Regress Unterhaltsvorschusskasse
#5
"Rückwirkend" wird zwar gerne als Begriff verwendet, passt aber nicht im Unterhaltsrecht.

Ein Beispiel: Wenn du ein Grundstück mit einer Garage drauf kaufst, bezahlst, übernimmst und der Verkäufer meint anschliessend, er hätte nur das Grundstück gemeint und nicht die Garage, die müsstest du extra zahlen, dann könnt ihr jahrelang um den genauen Betrag des Gesamtpakets prozessieren. Irgendwann kommt ein rechtskräftiger Beschluss. Dann steht der genaue Betrag erst fest. Und der ist dann fällig, eventuell mit einer erneuten Zahlung. Da sagt man auch nicht "rückwirkend". Die Forderung ist eben schon älter und wird später korrigiert. Es liegt nur mehr Zeit zwischen Rechnung und Zahlung, weil man lange um die genaue Höhe gestritten hat.

Und so gilt das auch für die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn die 150 EUR ab 1.1. von dir wollen, du sagst "nö" und ein Jahr später ist die Sache endlich ausprozessiert, Ergebnis: 100 EUR, dann sind 100 EUR ab diesem 1.1. zu zahlen. Und es ist völlig egal, ob dir die Unterhaltsvorschusskasse oder ein Anwalt oder sonst jemand gegenübersitzt.
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Regress Unterhaltsvorschusskasse - von IPAD3000 - 28-09-2020, 18:51
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 28-09-2020, 21:08
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 28-09-2020, 22:08
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 30-09-2020, 11:51
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 02-10-2020, 17:25
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 02-10-2020, 22:16

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