30-09-2020, 11:51
Das ist ein Standardfall, der exakt meinen Erklärungen entspricht.
Bei dir das Saldo positiv: Du hoffst auf eine Senkung aufgrund des 2014 begonnen Verfahrens. Geht das durch, wirst du in der Tat zum Gläubiger und bekommst Geld zurück.
Theoretisch. Denn dahinter kommt noch mehr, wie üblich im Unterhaltsrecht: Diese Zuvielleistung ist bereits verbraucht und kann nicht zurückerstattet werden. Das Kind ist damit entreichert. Ob da noch eine Unterhaltsvorschusskasse mitmischt, spielt dabei keine Rolle. Das Jugendamt hat dein Geld ja nur weitergeleitet.
Deswegen versucht man bei Abänderungsklagen immer, eine sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit für den strittigen Teilbetrag zu erreichen. Das ist die einzige Möglichkeit, die Entreicherung des Unterhaltsgläubigers zu vermeiden.
Bei dir das Saldo positiv: Du hoffst auf eine Senkung aufgrund des 2014 begonnen Verfahrens. Geht das durch, wirst du in der Tat zum Gläubiger und bekommst Geld zurück.
Theoretisch. Denn dahinter kommt noch mehr, wie üblich im Unterhaltsrecht: Diese Zuvielleistung ist bereits verbraucht und kann nicht zurückerstattet werden. Das Kind ist damit entreichert. Ob da noch eine Unterhaltsvorschusskasse mitmischt, spielt dabei keine Rolle. Das Jugendamt hat dein Geld ja nur weitergeleitet.
Deswegen versucht man bei Abänderungsklagen immer, eine sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit für den strittigen Teilbetrag zu erreichen. Das ist die einzige Möglichkeit, die Entreicherung des Unterhaltsgläubigers zu vermeiden.