02-10-2020, 13:53
Um eine Rückerstattung geht es hier nicht. Es geht um den monatlich verauslagten Unterhalt. Vollstreckungsschutz wurde übrigens anfänglich beantragt, aber wie üblich geht da kein Gericht drauf ein. Und wenn bei mir einmal ein paar Tausender zu holen waren, dann nur, weil mir mein Zugewinnanspruch gepfändet wurde. Eine einmalige Sache also.