02-10-2020, 17:25
Da sind Reiche bevorzugt. Die höchste Chance hat eine Aussetzung der Vollstreckbarkeit ab erstem Antrag, wenn man nach §712 ZPO die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann. In diesem Fall würde man tatsächlich das zuviel gezahlte Geld zurückbekommen, wenn später ein Beschluss die Abänderung vollzieht.
Aber das Juristengesockse geht im Unterhaltsrecht so brutal und rechtsbrecherisch gegen Unterhaltspflichtige vor, dass auch die eigentlich glasklaren Säze nach §712 ZPO weggelogen und wegbeschissen werden. Das ist im direkten Sinne nicht mehr Diebstahl, sondern ein Raub.
Aber das Juristengesockse geht im Unterhaltsrecht so brutal und rechtsbrecherisch gegen Unterhaltspflichtige vor, dass auch die eigentlich glasklaren Säze nach §712 ZPO weggelogen und wegbeschissen werden. Das ist im direkten Sinne nicht mehr Diebstahl, sondern ein Raub.