03-10-2020, 23:44
Zitat:Es hängt von der Klugheit der Gläubiger ab. Bei Leuten, von denen nach jahrelangen Auseinadersetzungen ohnehin nichts neues mehr zu erwarten ist, ist es immer klug, nicht endlos zu vollstrecken.
Nicht im Unterhaltsrecht. Denn schon nach >1Jahr riskieren die Gläubiger eine Verwirkung, spätestens drei Jahre nach Volljährigkeit die Verjährung, sofern keine Vollstreckungsversuche erfolgen.