12-10-2020, 10:33
(12-10-2020, 08:29)p__ schrieb: Die Zahl der Hafttage richtet sich nach der Zahl der unbezahlten Tagessätzen.
@p
Danke
@Zahlesel_Rus
Das macht bei dir KEINEN Sinn...Würdest Du zu 1000 Euro Tagessatz verurteilt werden zahlbar an die UHVK...wäre ich sofort in Haft ! Besser kannst Du die Schulden nicht loswerden...
In meinen AUGEN haben der Richter und die StA es bei dir "übertrieben" !....Kann ich nicht beurteilen. Aber das ist schon hart. In meinen Augen kommst Du nur noch mit einer Wideraufnahme aus der Nummer raus.
Monatlich 1000,00 Euro OHNE rechnerische Grundlage ! Die Steilvorlage für die Berufung/Revision....
Du weißt ja ich dich ! Aber ich habe das Gefühl das Du juristische zusammenhänge nicht Nachvollziehen kannst...Sprachlich ? Als Bsp: [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]400 EUR waren es 2 Wochen Haft? [/font]Du machst Übungen im Verwaltung/Familien und Strafrecht.
Lg