12-10-2020, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 11:44 von Zahlesel_RUS.)
p__ schrieb:Die Zahl der Hafttage richtet sich nach der Zahl der unbezahlten Tagessätzen.
ist mir bekannt. Aber Kollege sagte nicht wie viel Tage es Waren.
Wenn 4 Tage für 400 EUR, dann war er nicht solange wer um als nicht zahlungsunfähiger zu gelten.
Mich interessiert folgende Lage: Unterhaltrückstand 1000EUR
-> Anzeige -> Verurteilung mit Bewährungsauflage 100EUR monatlich zu zahlen
-> 5 Monate keinen Cent bezahlt, dann Rechnung mit dem kompletten Betrag von StAw(1000EUR) nicht bezahlt
-> Haft z.B. 10 Tage(100EUR Tagessatz)
Hat man dann 1000 EUR Schulden nicht mehr? An so was glaube ich nicht.
Vielleicht hat man 100EUr schulden nicht bei der StAw aber bei dem Gläubiger bestehen die Schulden weiter.
Oder liege ich falsch?
Mein Tagessatz 200x30x6=36000 passt
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