13-10-2020, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2020, 17:46 von Helmute2000.)
Hallo Zusammen,
heute ist der Hinweisbeschluss des OLG eingetroffen. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Antrag für verlustig erklärt!
Hinweis:
Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde vom XX.08.2020 gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landshut vom 25.06.2020 ohne Aussicht auf Erfolg ist. Im Hinblick auf die Formulierung im Beschwerdeschriftsatz vom YY.08.2020 dürfte die Beschwerde unzulässig sein.
Die Beschwerde wäre aber auch unbegründet.
Viele Grüße und Danke,
H2000
heute ist der Hinweisbeschluss des OLG eingetroffen. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Antrag für verlustig erklärt!
Hinweis:
Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde vom XX.08.2020 gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landshut vom 25.06.2020 ohne Aussicht auf Erfolg ist. Im Hinblick auf die Formulierung im Beschwerdeschriftsatz vom YY.08.2020 dürfte die Beschwerde unzulässig sein.
Die Beschwerde wäre aber auch unbegründet.
Viele Grüße und Danke,
H2000