Ich wollte mich eigentlich nicht einmischen, aber jetzt tue ich es doch: ich bin Praktiker. Ich habe mich abgesetzt, in ein benachbartes Eu-Land und dort etwas mehr als vier Jahre verbracht. Voll als Selbstständiger gearbeitet, gut verdient, im Aufenthaltsland meine Steuern und Sozialabgaben bezahlt usw. Und ich wurde nicht gefunden! Obwohl beim Googeln bereits auf Seite 2 ein Treffer zu finden war.....
Wenn deine Noch-Frau eine halbwegs clevere Anwältin hat, dann spannt die andere Leute und Behörden ein, dich zu suchen und zu finden. Sie erstattet Strafanzeige nach §177 StGB, und schon läuft die Maschinerie an. Wobei die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht prüft, ob die Strafanzeige berechtigt erstattet wurde. Eine Frau zeigt Dich an, das reicht. Und schon schreibt man dich zur Aufenthaltsfeststellung im SIS (SchengenInformationsSystem) aus, und beim nächsten Grenzübertritt, bei dem Du deinen Paß zeigen musst, bist du fällig. Man wird dich zwar nicht verhaften, aber bevor du keine zustellfähige Adresse angibst (und das prüfen die sofort nach) lässt man dich auch nicht aus dem Gewahrsam wieder gehen. Im Zweifel sitzt du dann ein paar Tage in dem kleinen Büro im Flughafengebäude fest.......
Wegen der Unterhaltsansprüche: deine Noch-Frau geht zum Sozialamt und tritt denen die Rückerstattungsansprüche ab. Und von da an sucht nicht mehr deine Noch-Frau nach dir, sondern das Sozialamt via Interpol.
Du darfst auch keinen Rechtsanwalt mehr haben in Deutschland, der gilt dann als zustellfähige Adresse.
Also-
wenn Du es richtig machen willst - ich nehme an, ihr haftet gesamtschuldnerisch für das Haus. Das heisst, wenn du nichts mehr zahlst, dann zahlt deine Frau. Wovon oder woher das Geld kommt, ist der Bank scheissegal. Wenn du deiner Noch-Ehefrau maximal schaden willst, dann verschwinde bevor ein Trennungsdatum aktenkundig wird - ohne Trennungsdatum kein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Kein Anspruch auf Unterhalt, keine Strafverfolgung wegen Unterhaltspflichtverletzung. Keine Strafverfolgung - volle Bewegungs- und Reisefreiheit. Bevor du verschwindest, lass deinen Reisepaß noch mal für zehn Jahre verlängern. Dann musst du auch nicht in absehbarer Zeit auf die deutsche Botschaft im Aufenthaltsland.
Bankkonto wenn möglich unter einem Fantasie-Firmennamen anlegen, Geld verwalten nur über Online-Banking. Dann musst du nie persönlich in Erscheinung treten. Banken überwachen ihre Schalterräume mit Video-Kameras. Wenn dort dein Gesicht auftaucht, ist das ungeschickt da mittlerweile die digitale Gesichtserkennung Standard ist. Wenn also ein Polizist in Idar-Oberstein mit dem Datensatz deines Paßfotos eine Suche startet, könnte er sonst einen Treffer landen...
Wenn Du den neuen Paß hast, zieh diesen über ein eingeschaltetes Ceran-Kochfeld. Das zerstört den Mikro-Chip in deinem Paß, er ist somit nicht mehr maschinenlesbar-und es werden nicht automatisch deine Daten ins SIS gemeldet. Eventuell händisch, wenn der Grenzbeamte gerade mal Lust dazu hat. Wenn nicht dann nicht. Ein Beispiel aus eigener Praxis: vor ein paar Jahren hatte ich noch zwei Reisepässe. Mit dem einen bin ich in Toronto auf dem Flughafen eingecheckt, mit dem anderen Paß bin ich nach der Landung in Amsterdam eingereist und unbehelligt durch die Grenzkontrollen gekommen. Sie Behörden haben zwar viele technische Möglichkeiten - aber Faulheit, Fahrlässigkeit und Dummheit sorgen immer wieder dafür, dass unsereiner durchrutscht. Extremstes Beispiel: Das Sozialamt des Landkreises XYZ hat nach mir gesucht, weil man die der Ex (zu Unrecht!) gezahlte Grundsicherung von mir wiederhaben wollte. Dieses Sozialamt sitzt im ersten Stock des Landratsamtes. Im Erdgeschoss sitzt das Ordnungsamt, u.a. zuständig für Waffen und Jagdscheine. Dort bin ich mehrfach persönlich erschienen um meinen Jagdschein verlängern zu lassen sowie den Verkauf meiner Jagdwaffen anzuzeigen. Nichts ist passiert - wenn die Behörden einen noch nicht mal im gleichen Gebäude finden, wie denn dann in einem anderen Land?
Noch ein Tipp: melde dich ordnungsgemäss beim Einwohnermeldeamt ab. Man wird dich fragen, wohin du gehst. Dort kannst du irgendein Land angeben - du kannst es dir ja auf dem Flughafen Frankfurt anders überlegen und nicht nach Timbuktu, sondern in den Oman fliegen. Das ist nicht strafbar!!!! Sinvollerweise gibt man dann als Ziel ein Land an, welches bei Nachfrage beim Verfolger schon jegliche Motivation zerstört, überhaupt nach dir suchen zu wollen. Tirana, Hauptstadt von Albanien zum Beispiel. Jede Suche vollkommen sinn- und zwecklos.
Noch ein Tipp: für ein monatliches Bakschisch von 50.- € stellt dir irgendein Bürgermeister eines bosnischen Bergdorfes einen Personalausweis aus. Falls dann mal Anfragen von Interpol oder so komen sollten, kennt der dich nicht und hat dich nie gesehen. Der will schliesslich nächsten Monat wieder die 50.- € haben. Wenn du verschwindest oder abgeholt wirst, versiegt diese Geldquelle.....
Ein letzter Hinweis noch zum Schluss: wenn du einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen willst, dann nur in einem zivilisierten Land. Ansonsten Aufenthaltsland und Firmensitz trennen. Du kannst z.B. eine Firma in Österreich betreiben und den Wohnsitz in der Slowakei haben. Zwischen Wien und Bratislava liegen nur 70 Kilometer. Warum? Mir erging es so: als der Finanzbeamte des ersten Aufenthaltslandes meine Einnahmen sah, dachte er sofort an die eigene armselige Situation, an seine Frau und die zahlreichen Kinder und die vielen Neffen und Cousinen und Onkel und Tanten, die alle versorgt werden müssen - und da schickt ihm das Schicksal einen reichen Deutschen, der im Monat mehr Geld macht als er in einem Jahr. Und schon bekommt man Vorschläge von solchen Beamten, wie das Leben geschmeidiger gestaltet werden kann. Ein paar Euro hier, ein paar Euro da - und man bekommt keine überhöhten, unbezahlbaren Steuerbescheide usw.usf.
Good Luck!
Und noch ein allerletzter Hinweis und Trost: wenn Du nicht gehst, steht dir ein Leben auf Hartz4-Niveau bevor. Und obendrein noch die ganzen Beleidigungen, Kränkungen, der ganze Streß - alleine das ist Grund genug, den Versuch zu unternehmen. Wenn es schief geht, kannst du immer noch zurückkommen und von den deutschen Sozialleistungen leben, die sind die üppigsten in der ganzen Welt.
Wenn deine Noch-Frau eine halbwegs clevere Anwältin hat, dann spannt die andere Leute und Behörden ein, dich zu suchen und zu finden. Sie erstattet Strafanzeige nach §177 StGB, und schon läuft die Maschinerie an. Wobei die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht prüft, ob die Strafanzeige berechtigt erstattet wurde. Eine Frau zeigt Dich an, das reicht. Und schon schreibt man dich zur Aufenthaltsfeststellung im SIS (SchengenInformationsSystem) aus, und beim nächsten Grenzübertritt, bei dem Du deinen Paß zeigen musst, bist du fällig. Man wird dich zwar nicht verhaften, aber bevor du keine zustellfähige Adresse angibst (und das prüfen die sofort nach) lässt man dich auch nicht aus dem Gewahrsam wieder gehen. Im Zweifel sitzt du dann ein paar Tage in dem kleinen Büro im Flughafengebäude fest.......
Wegen der Unterhaltsansprüche: deine Noch-Frau geht zum Sozialamt und tritt denen die Rückerstattungsansprüche ab. Und von da an sucht nicht mehr deine Noch-Frau nach dir, sondern das Sozialamt via Interpol.
Du darfst auch keinen Rechtsanwalt mehr haben in Deutschland, der gilt dann als zustellfähige Adresse.
Also-
wenn Du es richtig machen willst - ich nehme an, ihr haftet gesamtschuldnerisch für das Haus. Das heisst, wenn du nichts mehr zahlst, dann zahlt deine Frau. Wovon oder woher das Geld kommt, ist der Bank scheissegal. Wenn du deiner Noch-Ehefrau maximal schaden willst, dann verschwinde bevor ein Trennungsdatum aktenkundig wird - ohne Trennungsdatum kein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Kein Anspruch auf Unterhalt, keine Strafverfolgung wegen Unterhaltspflichtverletzung. Keine Strafverfolgung - volle Bewegungs- und Reisefreiheit. Bevor du verschwindest, lass deinen Reisepaß noch mal für zehn Jahre verlängern. Dann musst du auch nicht in absehbarer Zeit auf die deutsche Botschaft im Aufenthaltsland.
Bankkonto wenn möglich unter einem Fantasie-Firmennamen anlegen, Geld verwalten nur über Online-Banking. Dann musst du nie persönlich in Erscheinung treten. Banken überwachen ihre Schalterräume mit Video-Kameras. Wenn dort dein Gesicht auftaucht, ist das ungeschickt da mittlerweile die digitale Gesichtserkennung Standard ist. Wenn also ein Polizist in Idar-Oberstein mit dem Datensatz deines Paßfotos eine Suche startet, könnte er sonst einen Treffer landen...
Wenn Du den neuen Paß hast, zieh diesen über ein eingeschaltetes Ceran-Kochfeld. Das zerstört den Mikro-Chip in deinem Paß, er ist somit nicht mehr maschinenlesbar-und es werden nicht automatisch deine Daten ins SIS gemeldet. Eventuell händisch, wenn der Grenzbeamte gerade mal Lust dazu hat. Wenn nicht dann nicht. Ein Beispiel aus eigener Praxis: vor ein paar Jahren hatte ich noch zwei Reisepässe. Mit dem einen bin ich in Toronto auf dem Flughafen eingecheckt, mit dem anderen Paß bin ich nach der Landung in Amsterdam eingereist und unbehelligt durch die Grenzkontrollen gekommen. Sie Behörden haben zwar viele technische Möglichkeiten - aber Faulheit, Fahrlässigkeit und Dummheit sorgen immer wieder dafür, dass unsereiner durchrutscht. Extremstes Beispiel: Das Sozialamt des Landkreises XYZ hat nach mir gesucht, weil man die der Ex (zu Unrecht!) gezahlte Grundsicherung von mir wiederhaben wollte. Dieses Sozialamt sitzt im ersten Stock des Landratsamtes. Im Erdgeschoss sitzt das Ordnungsamt, u.a. zuständig für Waffen und Jagdscheine. Dort bin ich mehrfach persönlich erschienen um meinen Jagdschein verlängern zu lassen sowie den Verkauf meiner Jagdwaffen anzuzeigen. Nichts ist passiert - wenn die Behörden einen noch nicht mal im gleichen Gebäude finden, wie denn dann in einem anderen Land?
Noch ein Tipp: melde dich ordnungsgemäss beim Einwohnermeldeamt ab. Man wird dich fragen, wohin du gehst. Dort kannst du irgendein Land angeben - du kannst es dir ja auf dem Flughafen Frankfurt anders überlegen und nicht nach Timbuktu, sondern in den Oman fliegen. Das ist nicht strafbar!!!! Sinvollerweise gibt man dann als Ziel ein Land an, welches bei Nachfrage beim Verfolger schon jegliche Motivation zerstört, überhaupt nach dir suchen zu wollen. Tirana, Hauptstadt von Albanien zum Beispiel. Jede Suche vollkommen sinn- und zwecklos.
Noch ein Tipp: für ein monatliches Bakschisch von 50.- € stellt dir irgendein Bürgermeister eines bosnischen Bergdorfes einen Personalausweis aus. Falls dann mal Anfragen von Interpol oder so komen sollten, kennt der dich nicht und hat dich nie gesehen. Der will schliesslich nächsten Monat wieder die 50.- € haben. Wenn du verschwindest oder abgeholt wirst, versiegt diese Geldquelle.....
Ein letzter Hinweis noch zum Schluss: wenn du einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen willst, dann nur in einem zivilisierten Land. Ansonsten Aufenthaltsland und Firmensitz trennen. Du kannst z.B. eine Firma in Österreich betreiben und den Wohnsitz in der Slowakei haben. Zwischen Wien und Bratislava liegen nur 70 Kilometer. Warum? Mir erging es so: als der Finanzbeamte des ersten Aufenthaltslandes meine Einnahmen sah, dachte er sofort an die eigene armselige Situation, an seine Frau und die zahlreichen Kinder und die vielen Neffen und Cousinen und Onkel und Tanten, die alle versorgt werden müssen - und da schickt ihm das Schicksal einen reichen Deutschen, der im Monat mehr Geld macht als er in einem Jahr. Und schon bekommt man Vorschläge von solchen Beamten, wie das Leben geschmeidiger gestaltet werden kann. Ein paar Euro hier, ein paar Euro da - und man bekommt keine überhöhten, unbezahlbaren Steuerbescheide usw.usf.
Good Luck!
Und noch ein allerletzter Hinweis und Trost: wenn Du nicht gehst, steht dir ein Leben auf Hartz4-Niveau bevor. Und obendrein noch die ganzen Beleidigungen, Kränkungen, der ganze Streß - alleine das ist Grund genug, den Versuch zu unternehmen. Wenn es schief geht, kannst du immer noch zurückkommen und von den deutschen Sozialleistungen leben, die sind die üppigsten in der ganzen Welt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1