15-10-2020, 07:23
Ich muss einen Schreibfehler in meinem Beitrag #18 korrigieren: ich meinte den §170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung, nicht den §177StGB, sexuelle Nötigung.
Ich selbst wurde zwei Mal wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung angezeigt, obwohl ich regelmässig und pünktlich den Ehegattenunterhalt bezahlt habe - wie vom Gericht ausgeurteilt. Aber eben nicht so viel, wie die Exe gerne gehabt hätte. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben von der Exe keinen Beweis verlangt, die haben die Ermittlungen aufgenommen und mich u.a. im SIS zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Irgendwann, zwei Jahre später, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren sang- und klanglos eingestellt.
Die zweite Strafanzeige nach §170 StGB durch die Ex erfolgte, weil sie sich der Hilfe der Behörden bedienen wollte bei der Ermittlung meines Aufenthaltsortes. Auch dieses Verfahren wurde irgendwann eingestellt. Obwohl diese zweite Anzeige den Straftatbestand des §145d Vortäuschung einer Straftat und Irreführung der Behörden darstellte (ich zahlte ja immer noch den ausgeurteilten Unterhalt), blieb das für die Ex folgenlos. Überhaupt - wenn es sich beim Tatverdächtigen um eine Frau handelt, ist die Staatsanwaltschaft von einer auffälligen Unlust zur Strafverfolgung geprägt. Ein Man wird gejagt, verfolgt und verknackt; gegen eine Frau wird noch nicht mal ermittelt - beim gleichen Delikt. Das ist der berühmte Tittenbonus.
Wenn man das nun weiss, kann man den Risiken die sich daraus ergeben, elegant aus dem Weg gehen. Verschwinden BEVOR es ein Gerichtsurteil, einen vollstreckbaren Titel gibt. Dann kann sich der Mann auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen - einfach, weil noch kein Gericht eine Unterhaltspflicht festgestellt hat. Von Gesetzes wegen sind nämlich beide Ehepartner zur Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen verpflichtet - ausser, sie sind daran gehindert. Zum Beispiel wegen der Betreuung und Erziehung kleiner Kinder. Aber dass der Mann nichts mehr arbeitet, wenn er keine Lust mehr dazu hat und die Erwerbstätigkeit seiner Frau überlässt - das ist (noch) nicht strafbar.
Aber letztlich glaube ich nicht, dass du abtauchst. Zu viele Wenn´s und Aber`s, zu wenig Mut und Selbstvertrauen. Aus deinen Zeilen lese ich regelrechte Angst vor deiner Noch-Ehefrau. Kein Wunder, dass die dich nicht mehr respektiert - wovor sollte sie sich auch fürchten?
Ich selbst wurde zwei Mal wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung angezeigt, obwohl ich regelmässig und pünktlich den Ehegattenunterhalt bezahlt habe - wie vom Gericht ausgeurteilt. Aber eben nicht so viel, wie die Exe gerne gehabt hätte. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben von der Exe keinen Beweis verlangt, die haben die Ermittlungen aufgenommen und mich u.a. im SIS zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Irgendwann, zwei Jahre später, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren sang- und klanglos eingestellt.
Die zweite Strafanzeige nach §170 StGB durch die Ex erfolgte, weil sie sich der Hilfe der Behörden bedienen wollte bei der Ermittlung meines Aufenthaltsortes. Auch dieses Verfahren wurde irgendwann eingestellt. Obwohl diese zweite Anzeige den Straftatbestand des §145d Vortäuschung einer Straftat und Irreführung der Behörden darstellte (ich zahlte ja immer noch den ausgeurteilten Unterhalt), blieb das für die Ex folgenlos. Überhaupt - wenn es sich beim Tatverdächtigen um eine Frau handelt, ist die Staatsanwaltschaft von einer auffälligen Unlust zur Strafverfolgung geprägt. Ein Man wird gejagt, verfolgt und verknackt; gegen eine Frau wird noch nicht mal ermittelt - beim gleichen Delikt. Das ist der berühmte Tittenbonus.
Wenn man das nun weiss, kann man den Risiken die sich daraus ergeben, elegant aus dem Weg gehen. Verschwinden BEVOR es ein Gerichtsurteil, einen vollstreckbaren Titel gibt. Dann kann sich der Mann auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen - einfach, weil noch kein Gericht eine Unterhaltspflicht festgestellt hat. Von Gesetzes wegen sind nämlich beide Ehepartner zur Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen verpflichtet - ausser, sie sind daran gehindert. Zum Beispiel wegen der Betreuung und Erziehung kleiner Kinder. Aber dass der Mann nichts mehr arbeitet, wenn er keine Lust mehr dazu hat und die Erwerbstätigkeit seiner Frau überlässt - das ist (noch) nicht strafbar.
Aber letztlich glaube ich nicht, dass du abtauchst. Zu viele Wenn´s und Aber`s, zu wenig Mut und Selbstvertrauen. Aus deinen Zeilen lese ich regelrechte Angst vor deiner Noch-Ehefrau. Kein Wunder, dass die dich nicht mehr respektiert - wovor sollte sie sich auch fürchten?
Bibel, Jesus Sirach 8.1