16-10-2020, 13:38
Im Unterhaltsrecht gilt Anwaltspflicht. Nur dieser ist dementsprechend antragsberechtigt. So erklärte es mir selbst das OLG vor einem Jahr, nachdem ich wegen Urlaub meines Anwaltes die Frechheit besaß, selbst per Schriftsatz Anträge einzureichen: „... die Schreiben des Antragsstellers finden daher keine Beachtung“
Ich denke jedoch, solltest du selbst beantragen, vollen Unterhalt zahlen zu dürfen, machen die hier gerne eine Ausnahme für dich
Ich denke jedoch, solltest du selbst beantragen, vollen Unterhalt zahlen zu dürfen, machen die hier gerne eine Ausnahme für dich
