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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#21
Hallo Fragender,

das wäre keine gute Option. Als Vater und Unterhaltsschuldner habe ich ein starkes Interesse sobald als möglich aus der Schuld zu kommen! 

Das gelingt nicht mit einem Konto welches Vermögen von mir auf unbestimmte Zeit bindet! Kontakt zu dem nimmer satten Sohn wird aktiv unterbunden seit mehr als 10 Jahren!

Der Sohn ist als Unterhaltsgläubiger verpflichtet, den Unterhaltstiteltitel entweder zurückzugeben, oder einen neuen Unterhaltstitel errichten zu lassen. Da seine Mutter bei Volljährigkeit verpflichtet ist ebenso Barunterhalt zu leisten.

Daher war die Klage darauf aus, entweder den Unterhaltstitel von dem Sohn wegen entfallener Bedürftigkeit zu erhalten, oder alternativ seine Einkünfte offen zu legen und den aktuellen Titel daran anzupassen.

Einer solchen Klage ist der Feigling ausgewichen, um nicht selbst die Hosen herunter lassen zu müssen. Der Sohn hat noch während der laufenden Amtsgerichtklage den Titel sofort über seinen Rechtsanwalt an mich gesandt. Um eben einer solchen Unterhaltsabänderungsklage zu entgehen. 

Mann muss sich das einmal vorstellen, der Sohn wollte allen ernstes seine Einkünfte nicht darlegen, aber auch den Unterhaltstitel nicht an mich herausgeben. Er wollte die Option mich jederzeit auf Unterhalt pfänden zu können einfach nicht aufgeben, obwohl er genau wusste, das er nicht mehr Unterhaltsbedürftig war!

Diese Art von Umgang mit Vätern ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Offenbar bedurfte es erst dem OLG, das ihm klar zu machen. Ich habe für solche Betrüger, auch wenn es mein Sohn ist, kein Verständnis oder Mitleid. 

Übrigens kostet das Verfahren den Sohn nun vermutlich schlappe 5000€ - 6000€. Das Geld hat er mir sozusagen mit seinen überzogenen Unterhalten, die er nicht verdient hat abgezockt.

Viele Grüße,
H2000
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Helmute2000 - 17-10-2020, 16:56

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