23-10-2020, 08:57
Nun, ganz so einfach wird es (leider) nicht werden. Negativen Zugewinn, also Beteiligung an den Schulden, gibt es nicht - zumindest wird das in Deutschland niemals so geurteilt.
Zum leichteren Rechnen: ibu400 hat 125.000 Euro Schulden gemacht, vier Jahre getilgt und es sind noch 95.000 Euro Restschulden vorhanden. Dann hat ein "Vermögenszuwachs" von 30.000 Euro stattgefunden. Und davon will die Exe nun die Hälfte haben, so oder so ähnlich.
Wenn ich an der Stelle von ibu400 wäre, würde ich mal mit der Bank reden, wie man die bereits geleisteten Tilgungsraten verschiebt, z.B. Umfinanzierung in einen Bausparvertrag. Am Tage der Trennung darf einfach kein errechenbarer Zugewinn da sein (wichtig! Am Tag der Trennung, nicht der Scheidung. Alles Geld, was zwischen diesen beiden Tagen verschwindet, gilt als illoyale Vermögensverringerung).
Zum leichteren Rechnen: ibu400 hat 125.000 Euro Schulden gemacht, vier Jahre getilgt und es sind noch 95.000 Euro Restschulden vorhanden. Dann hat ein "Vermögenszuwachs" von 30.000 Euro stattgefunden. Und davon will die Exe nun die Hälfte haben, so oder so ähnlich.
Wenn ich an der Stelle von ibu400 wäre, würde ich mal mit der Bank reden, wie man die bereits geleisteten Tilgungsraten verschiebt, z.B. Umfinanzierung in einen Bausparvertrag. Am Tage der Trennung darf einfach kein errechenbarer Zugewinn da sein (wichtig! Am Tag der Trennung, nicht der Scheidung. Alles Geld, was zwischen diesen beiden Tagen verschwindet, gilt als illoyale Vermögensverringerung).
Bibel, Jesus Sirach 8.1