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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
So, habe nun vom Gericht ne Antwort bekommen:
.... die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst.
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung, dass das Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG keinen materiell-rechtlicjen Anspruch eines Beteiligten darstellt, sondern eine Maßnahme der Terminsvorbereitung darstellt. Die Beteiligten können ihren materiell-rechtlicjen Auskunftsanspruch nicht im Wege der einstweiligen Anordnung geltend machen. ( Münchner Kommentar zum FamFG par. 235 Rn.8)
....was auch immer das heißen mag.
Sorry, aber im Gesetz steht drin sas das fu.... Gericht die Unterlagen beschaffen muss. Notfalls bei dritten
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 27-10-2020, 16:30

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