27-10-2020, 17:50
gekündigt zu werden nützt ihm genau: NICHTS!
Arbeitslosigkeit ist gemäss Unterhaltsrecht ein vorübergehender Zustand und mindert die Unterhaltsverpflichtung um keinen Cent - das heißt, der Unterhaltspflichtige hat die gleichen Unterhaltsbeträge in voller Höhe so zu bezahlen, als ob er noch einen Job hätte. Selbst wenn er, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, wieder einen Job annimmt, kommt er von den Unterhaltsbeträgen nicht runter. Es sei denn, er verdient im neuen Job mehr als vor der Arbeitslosigkeit - dann gehen die Unterhaltsbeträge nach oben. Hinauf immer, herunter nimmer....
Arbeitslosigkeit ist gemäss Unterhaltsrecht ein vorübergehender Zustand und mindert die Unterhaltsverpflichtung um keinen Cent - das heißt, der Unterhaltspflichtige hat die gleichen Unterhaltsbeträge in voller Höhe so zu bezahlen, als ob er noch einen Job hätte. Selbst wenn er, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, wieder einen Job annimmt, kommt er von den Unterhaltsbeträgen nicht runter. Es sei denn, er verdient im neuen Job mehr als vor der Arbeitslosigkeit - dann gehen die Unterhaltsbeträge nach oben. Hinauf immer, herunter nimmer....
Bibel, Jesus Sirach 8.1