27-10-2020, 22:50
Unterhalt ausschliesslich direkt auf das Konto der volljährigen Berechtigten zahlen!
Gegenüber der Ex hast du kein Auskunftsrecht. Sie auch nicht bei dir. Nur das unterhaltsberechtigte Kind hat ein Auskunftsrecht gegen beide Eltern. Und du hast das Recht, vom Kind zu verlangen dir die Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen.
Es muss also übers volljährige Kind laufen. Und hier liegt auch das Problem bei der Durchsetzung einer eventuellen gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter. Du kannst das nicht fordern. Der Volljährige kann das nur fordern. Aber zwingen kannst du ihn nicht dazu. Du kannst nur argumentieren, dass er bei der Mutter die Zügel schleifen lässt und deshalb ein höherer Unrterhaltsanteil auf dich entfällt.
Gegenüber der Ex hast du kein Auskunftsrecht. Sie auch nicht bei dir. Nur das unterhaltsberechtigte Kind hat ein Auskunftsrecht gegen beide Eltern. Und du hast das Recht, vom Kind zu verlangen dir die Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen.
Es muss also übers volljährige Kind laufen. Und hier liegt auch das Problem bei der Durchsetzung einer eventuellen gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter. Du kannst das nicht fordern. Der Volljährige kann das nur fordern. Aber zwingen kannst du ihn nicht dazu. Du kannst nur argumentieren, dass er bei der Mutter die Zügel schleifen lässt und deshalb ein höherer Unrterhaltsanteil auf dich entfällt.