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Kindesunterhalt ab 18
#7
(28-10-2020, 03:40)Bumpi schrieb: Danke für die Antwort....Ich dachte das es für beide gilt mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit .....also wieder Benachteiligung des Mannes.....
Gruss Bumpi

Im Ernst? Was hast Du erwartet?

@ bumpi

Erkundige dich doch mal bei dem Finanzamt, an dem deine Ex gemeldet ist, nach dem zuständigen Buchprüfer. Möglicherweise ist der ja ganz dankbar, wenn er eine Betriebsprüfung von einem Insider en detail vorbereitet bekommt. Wenn das Finanzamt mit deiner Exe fertig ist, dann kann sie einen Steuerbescheid vorlegen und dann weiss man, welches Einkommen sie hat.

Einfacher (und vermutlich wesentlich billiger für die Exe) wäre es natürlich, sie legt ihr Einkommen freiwillig offen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 27-10-2020, 21:52
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 27-10-2020, 22:50
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 03:40
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