Volljährigkeit-> Stufenantrag gegen das Kind stellen, 1.Stufe (auch außergerichtlich möglich): Auskunft, inklusive einer von IHM einzuholenden Auskunft ggü. der Mutter, 2. Stufe: Neuberechnung, Antrag auf Abänderung.
Direkte Auskünfte von der Ex sind nicht zu erwarten. Such dir daher einen Anwalt, für den ist das Prozedere tägliche Übung. Dein Kind muss diese Auskunft beibringen!
Direkte Auskünfte von der Ex sind nicht zu erwarten. Such dir daher einen Anwalt, für den ist das Prozedere tägliche Übung. Dein Kind muss diese Auskunft beibringen!