01-11-2020, 20:50
Das ist dann der Nachweis dass Du es erhalten hast.
Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du auch selber beim Einwohnermeldeamt Auskunft erhalten. Das musst Du schriftlich machen (ev. geht auch Email) und vorab die Gebuehren bezahlen.
Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du auch selber beim Einwohnermeldeamt Auskunft erhalten. Das musst Du schriftlich machen (ev. geht auch Email) und vorab die Gebuehren bezahlen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!