02-11-2020, 10:21
(01-11-2020, 23:41)IPAD3000 schrieb: Postzustellurkunden sind meines Wissens nur innerhalb D auch beurkundbare Zustellurkunden. Der ausländische Postbeamte wird eine rechtssichere Beurkundung mangels Berechtigung nicht abzeichnen dürfen. Da du gleichfalls von Einschreiben redest, waren die normalen Briefumschläge wohl aus und die Behörde hat es folgend als Einschreiben deklariert und versendet. Das würde ich keinesfalls annehmen!
Moin.
Als ich die Tage Unterlagen - bei denen es um viel Geld ging - per Postzustellungsurkunde (PZU) versenden wollte, wurde ich von der Schaltertusse bei der Post belehrt, dass es die PZU gar nicht mehr geben würde, sondern nur noch als maximale Nachweismöglichkeit Einschreiben mit Rückschein.
Bis vor Jahresfrist ( bin ja schon seit einem Jahr krank und arbeite z.Zt. nicht.. ) haben wir Behördenpost sehr häufig per PZU versandt. Dein Schreiben über PZU ( wenn es denn tatsächlich eine PZU ist) könnte also ein Hinweis auf behördliche Post ( Jugendamt ? ) sein..
Was nun stimmt ? Vielleicht hat jemand konkretere Infos..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )