02-11-2020, 12:36
Runterschlucken, beruhigen, einen Safe anschaffen.
Was du On-the-Top machen kannst:
Deinen AG schriftlich informieren, dass deine Frau sich Zugang zu den Büroräumen verschafft hat. Dieser ist (wäre) rechtlich verpflichtet, dem Landesdatenschutzbeauftragten einen s.g. Datenschutzvorfall zu melden. Den Rest erledigt dann dieser in Zusammenarbeit mit deinem AG, ggf. den Strafverfolgungsbehörden.
On-the-Top jedoch nur, wenn du deiner Noch-Frau den unerlaubten Zugriff auch nachweisen kannst.
Mehr fällt mir dazu nicht ein. Es ist „üblich“, dass bei anstehenden Scheidungen enorme Anstrengungen zwecks Beweissicherung zu Tage treten.
Was du On-the-Top machen kannst:
Deinen AG schriftlich informieren, dass deine Frau sich Zugang zu den Büroräumen verschafft hat. Dieser ist (wäre) rechtlich verpflichtet, dem Landesdatenschutzbeauftragten einen s.g. Datenschutzvorfall zu melden. Den Rest erledigt dann dieser in Zusammenarbeit mit deinem AG, ggf. den Strafverfolgungsbehörden.
On-the-Top jedoch nur, wenn du deiner Noch-Frau den unerlaubten Zugriff auch nachweisen kannst.
Mehr fällt mir dazu nicht ein. Es ist „üblich“, dass bei anstehenden Scheidungen enorme Anstrengungen zwecks Beweissicherung zu Tage treten.