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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#5
(06-11-2020, 14:42)Arminius schrieb:
(06-11-2020, 14:39)Badman schrieb: Gibt es beim Jugendamt die Urkunde mit der Befristung auf den 18. Geburtstag? 

Ja...ABER Du musst darauf evtl. bestehen ! Lass dich nicht überrennen...Es gibt wohl ein Urteil das es die Befristung nicht mehr gibt...

Wieso sollte es eine Befristung nicht mehr geben? Logischerweise wird die Mutter auch unterhaltsberechtigt nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Was ist das für ne Scheiße, wie rechtfertigen die das? Hast du das Urteil parat?
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 06-11-2020, 15:17

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