09-11-2020, 00:06
Achso, und lass dich nicht durch den Wortlaut „im Ganzen“ verwirren. In der Praxis der Rechtssprechung sieht das dann so aus, dass die Schenkung (nur) den Großteil des (alleinigen) Vermögens (deiner Ehefrau) betreffen muss, weshalb auch kein Notar einen Immobilienverkauf ohne Zustimmung des Ehepartners abwickeln würde.
Ich hab keine Ahnung, ab wieviel Prozent des Vermögens der 1365 greift, doch meine ich mal gehört zu haben, dass bereits ab 75% aufwärts diese Zustimmung vorliegen muss. Liegt sie nicht vor, ist die Schenkung schwebend unwirksam, sobald du ausdrücklich erklärst, dein Einverständnis nicht erteilen zu wollen, rechtlich untergegangen.
Ich hab keine Ahnung, ab wieviel Prozent des Vermögens der 1365 greift, doch meine ich mal gehört zu haben, dass bereits ab 75% aufwärts diese Zustimmung vorliegen muss. Liegt sie nicht vor, ist die Schenkung schwebend unwirksam, sobald du ausdrücklich erklärst, dein Einverständnis nicht erteilen zu wollen, rechtlich untergegangen.