09-11-2020, 11:05
(09-11-2020, 10:43)Badman schrieb: Angenommen ich mache das mit der Höhe des Vorschusses. Dieser erhöht sich ja meist jährlich, dann könnte sie ja nach 170 klagen, weil der Staat zahlt ja mehr? Oder?
Soll ich auf 2 Jahre befristen und ein Sicherheitspolster von 10 Euro pro Jahr mit einbauen. Sprich statt 165 mache ich 185 draus?
Nach § 170 StGB ist ein § im Strafrecht !....Da wird nicht geklagt. Mindestunterhalt ist NICHT der Unterhaltsvorschuss. Und Nein die Bezahlung und Titulierung des Unterhaltsvorschusses schützt dich nicht vor einem Ermittlungsverfahren nach § 170 StGB.
Es schützt dich nur vor einer Strafanzeige der Unterhaltsvorschusskasse...alle andren können weiter Strafanzeigen stellen....