09-11-2020, 11:17
@Zahlfunktion - Eine Stiftung ist auch nicht schlecht; aber dann stehe ich trotzdem auf dem HARTZ 4 Niveau. Ausserdem, im Trennungsunterhalt ist man laut Gesetz verpflichtet, alles was man auf den Tisch zu legen. Das Gründen einer Stiftung vorher ... wird von den Gerichten als "Beiseiteschaffen von Geldern" bewertet.
Dir geht es doch (auch) um die monatlichen Einnahmen aus Deinem Gewerbebetrieb?
Das kann die Stiftung machen und das ist auch kein Beiseiteschaffen von Geldern.
Dir geht es doch (auch) um die monatlichen Einnahmen aus Deinem Gewerbebetrieb?
Das kann die Stiftung machen und das ist auch kein Beiseiteschaffen von Geldern.