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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#26
(09-11-2020, 11:56)Badman schrieb: Jetzt bin ich einfach nur verwirrt. 
Also sind die 165 abenteuerlich und wenn ich meine Ruhe haben will, dann sollte ich den Mindestunterhalt nach DD festlegen? 

Ich würde den Mindes unterhalt nach DD titulieren und ggf. Aufstocken. Da dürftest Du auf der sicheren Seite bzgl. des § 170 StGB sein. Wenn Du sowieso Zuwenig Verdienst Stocke auf !...

Eine Unterhaltspflichtverletzung beginnt bei schon 0,01 Cent bis ???...Es werden meistens die 50,00 und 100,00 Euro Anklageschrift genommen. Es macht auch einen Unterschied ob die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss erhält und auch noch eine Beistandschaft hat...
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Arminius - 09-11-2020, 12:08

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