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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#28
Austriake, in dem Dilemma war ich damals auch. Hab dem JA auch öfters mitgeteilt, das ich keinen Titel erstellen darf. Hat nur genau NIE interessiert und ist dann vor Gericht -während ALG II Bezug- damit geendet, das was?................... na klar, ein Titel! ausgeurteilt wurde, der mich bis heute knebelt. Also merke: man selbst darf keinen Titel erstellen. Das JA (in Verbindung mit Gericht) aber sehr wohl. Finde den Fehler............................
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Gast1969 - 09-11-2020, 13:52

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