09-11-2020, 15:21
(09-11-2020, 13:49)Austriake schrieb: Was die Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angeht - hier im Forum gibt es eigenen Faden hierzu. Lohnt sich, danach zu suchen und sich einzulesen.
Das brauchst Du mir nicht erzählen...Habe leider genug Erfahrung damit...
Des weiteren brauch er nur eine Überweisung nachweisen und er dürfte die Aufstockung bekommen...ggf. holt er sich eine Ablehnung und klagt. Sollte er dann Verklagt (FamG) werden und muss trotzdem bezahlen...dürfte die Arbeit Agentur alles Nachzahlen...