09-11-2020, 23:50
Am 02.10.20 schrieb das Gericht, dass Sie nicht der Auffassung sind.
Ich legte Beschwerde ein und am 22.10.20 schrieb das Gericht:
"...der eingereichte Antrag ...AZ xxx.... Die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst .
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung. Das gerichtliche Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG stellt keinen materiell-rechtliche Anspruch eines Beteiligten dar, sondern ist eine Maßnahmen Terminsvorbereitung....."
Wie gesagt, keine Ahnung, was die verschickt haben
Ich legte Beschwerde ein und am 22.10.20 schrieb das Gericht:
"...der eingereichte Antrag ...AZ xxx.... Die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst .
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung. Das gerichtliche Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG stellt keinen materiell-rechtliche Anspruch eines Beteiligten dar, sondern ist eine Maßnahmen Terminsvorbereitung....."
Wie gesagt, keine Ahnung, was die verschickt haben