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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Am 02.10.20 schrieb das Gericht, dass Sie nicht der Auffassung sind.
Ich legte Beschwerde ein und am 22.10.20 schrieb das Gericht:
"...der eingereichte Antrag ...AZ xxx.... Die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst .
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung. Das gerichtliche Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG stellt keinen materiell-rechtliche Anspruch eines Beteiligten dar, sondern ist eine Maßnahmen Terminsvorbereitung....."

Wie gesagt, keine Ahnung, was die verschickt haben
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 09-11-2020, 23:50

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