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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#33
(09-11-2020, 14:08)wunder007 schrieb: Noch einmal wenn du deine Ruhe haben willst ( du must vorher natürlich mit der Argentur für Arbeit hatte ich vergessen).Dann Titel Stufe 1 DDT aber dann bist du nachsten 10- 20 Jahre am A.
Oder du zahlst immer in Höhe Uhv mit dem  Risiko das du verklagt wirst und verlierst.
Ich würde mich verklagen lassen du bist ja unter dem S B
Der Fehler von dir war das du vorher schon zu viel gezahlt hattest hoch geht immer runter nimmer.
Sorry Gruss

Das mit dem Titel und Zahlung i.H. des UHV hab ich damals so gemacht. Das war natürlich niemals genug, da unter Mindestunterhalt. Wie das Ausgegangen ist, kann man ja hier Nachlesen...... Angry
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Gast1969 - 09-11-2020, 23:54

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