19-08-2009, 08:03
OLG Frankfurt (Az.: 3 UF 10/08)
Nach über 25 Ehejahren hat Frau Anspruch auf unbefristeten Unterhalt. Die Aufnahme einer Arbeitsstelle als ungelernte Kraft sei nicht zumutbar, auch weil der Unterhaltsanspruch höher wäre als das zu erzielende Einkommen.
http://www.wormser-zeitung.de/ratgeber/f...263766.htm
Urteilstext:
http://www.familienrecht-deutschland.de/...13.11.2008
Nach über 25 Ehejahren hat Frau Anspruch auf unbefristeten Unterhalt. Die Aufnahme einer Arbeitsstelle als ungelernte Kraft sei nicht zumutbar, auch weil der Unterhaltsanspruch höher wäre als das zu erzielende Einkommen.
http://www.wormser-zeitung.de/ratgeber/f...263766.htm
Urteilstext:
http://www.familienrecht-deutschland.de/...13.11.2008