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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#39
Wie P__ schon schrieb: erstmal ändert sich für Dich nichts. Du bist verpflichtet den Mindestunterhalt sicherzustellen. Tust Du dies nicht, schlägt gnadenlos das fiktive Einkommen zu und Deine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - die ist nämlich leider ziemlich endlos, was Du als "gesteigert" empfindest wird Dir jeder Richter nochmals "steigern".

Willkommen in D.

Aber in diese "Falle" werden dank Corona ja noch Unmengen von Unterhaltspflichtigen fallen, die alle jetzt noch Glauben, die könnten irgendetwas (zu ihren Gunsten) abändern im Schadensfalle. Das Forum wird wohl demnächst regen Zulauf erhalten.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Gast1969 - 10-11-2020, 13:14

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