10-11-2020, 21:26
(10-11-2020, 14:35)Alles-durch schrieb: Nochmal Du versuchst smart zu bescheiss....en.
Du solltest damit rechnen, dass Dir das um die Ohren fliegt. Am ehesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn die Ex eingebunden und einverstanden war.
Passt, dann bekommt sie die Info inkl. Nachweis für mich.
Ist ja auch wichtig für den Notfallplan, falls mit mir was sein sollte.
Es geht auch nicht konkret um eine Benachteiligung, allerdings kann das Leben oftmals anders laufen wie geplant.
Wenn bspw. gebundenes Kapital von 2 Millionen vorhanden ist sollte man sich Gedanken machen, welche Gefahren vorhanden sind. Das kann eine Scheidung, ein Rechtsstreit oder sonstwas sein.
(10-11-2020, 14:35)Alles-durch schrieb: Wobei Du Dich mit den Rechtsdefinition der Schenkung mal auseinander setzen solltest. Mit Steuervorteilen und Haftung hat dies nichts zu tuen. Jeder gute Jurist wird Dich da auseinander nehmen und Dir erklären, dass es der rechtsdefinition der Schenkung entgegen steht. Wenn Dir dann noch irgendein Vorteil verbleibt bspw. Nutznießen oder lebenslange Rente oder was auch immer.
Diese Baustelle ist geklärt, das ist rechtlich (bspw. durch eine Schenkungssteuererklärung) abgenommen.
Der Ausschluss der Haftung sowie Steuervorteile ergeben sich durch die Holding, ist wie gesagt ein gängiger Vorgang.
Ein Beispiel:
Wenn man Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH eine Person sind, ist das Vermögen nur durch Ausschüttung "rechtssicher" geschützt. Wenn man Glück hat, denn im Falle einer Insolvenz versucht der Insolvenzverwalter an das Geld zu kommen, und das ist nicht einmal schwer. Ein kleiner Fehler und schwupp man ist persönlich in der Haftung.
Wenn man diese Ebenen trennt und bspws. eine weitere Gesellschaft über der GmbH installiert, ist das Haftungsrisiko bereits erheblich geringer (übrigens auch die Abgeltungssteuer).