Übernachtungsangebote werden ebenfalls nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch die Camping- und Stellplatzinfrastruktur. (aus caravaning.de).
Umgangszeiten mit dem eigenen Kind sind ja nach wie vor drin. Das Übernachtungsverbot betrifft ja Hotels, Gaststätten und Campingplätze, wenn es sich - wie oben stehend - um touristische Zwecke handelt.
Das alleinige Schlafen im eigenen Wohnmobil dürfte - zumindest logisch betrachtet - in keinster Weise darunter fallen.
1. Keine Reise, sondern Umgang mit dem Kind
2. Kein Kontakt mit anderen, sondern schlafen im eigenen fahrbaren Haus
Mir kommt in den Sinn, mal bei Deinem Ordnungsamt nach zu fragen. Vielleicht sogar den Umgangsbeschluss mitnehmen. Leiter mal vornehmen. Vielleicht trifft man auf ordentliche Leute und bekommt was Schriftliches? Versuchen sollte man es, denke ich.
Umgangszeiten mit dem eigenen Kind sind ja nach wie vor drin. Das Übernachtungsverbot betrifft ja Hotels, Gaststätten und Campingplätze, wenn es sich - wie oben stehend - um touristische Zwecke handelt.
Das alleinige Schlafen im eigenen Wohnmobil dürfte - zumindest logisch betrachtet - in keinster Weise darunter fallen.
1. Keine Reise, sondern Umgang mit dem Kind
2. Kein Kontakt mit anderen, sondern schlafen im eigenen fahrbaren Haus
Mir kommt in den Sinn, mal bei Deinem Ordnungsamt nach zu fragen. Vielleicht sogar den Umgangsbeschluss mitnehmen. Leiter mal vornehmen. Vielleicht trifft man auf ordentliche Leute und bekommt was Schriftliches? Versuchen sollte man es, denke ich.