19-08-2009, 12:57
Ich habe einmal mehr ein Verständnisproblem.
Wieso wird ihm eine Barunterhaltspflicht angeklebt, wenn er seiner Sorgepflicht in Form von Betreuung nachkommt?
Was ist denn, wenn Mutti nun mit ca. 1300€ netto dasteht?
Könnte Papi im Anschluss erfolgreich Barunterhalt für Kind D geltend machen?
Zitat:Die beiden Söhne B. und C. sind inzwischen extern untergebracht; für C. zahlt der Antragsgegner monatlichen Unterhalt von 186 €. A. und D. leben beim Antragsteller.
...
./. Kindesunterhaltspflichten gegenüber C. 186 € und gegenüber D. (Tabellenunterhalt DT 6/3 468 € ./. abzüglich Kindergeld 77 € =) 391 €, insgesamt 577 €.
Wieso wird ihm eine Barunterhaltspflicht angeklebt, wenn er seiner Sorgepflicht in Form von Betreuung nachkommt?
Was ist denn, wenn Mutti nun mit ca. 1300€ netto dasteht?
Könnte Papi im Anschluss erfolgreich Barunterhalt für Kind D geltend machen?