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Kleine Urteilssammlung zum neuen Unterhaltsrecht
#8
Ich habe einmal mehr ein Verständnisproblem.

Zitat:Die beiden Söhne B. und C. sind inzwischen extern untergebracht; für C. zahlt der Antragsgegner monatlichen Unterhalt von 186 €. A. und D. leben beim Antragsteller.
...
./. Kindesunterhaltspflichten gegenüber C. 186 € und gegenüber D. (Tabellenunterhalt DT 6/3 468 € ./. abzüglich Kindergeld 77 € =) 391 €, insgesamt 577 €.

Wieso wird ihm eine Barunterhaltspflicht angeklebt, wenn er seiner Sorgepflicht in Form von Betreuung nachkommt?

Was ist denn, wenn Mutti nun mit ca. 1300€ netto dasteht?
Könnte Papi im Anschluss erfolgreich Barunterhalt für Kind D geltend machen?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kleine Urteilssammlung zum neuen Unterhaltsrecht - von Exilierter - 16-05-2009, 04:55
Nacheheliche Solidarität als Einbahnstraße - von Gast1 - 06-08-2009, 22:24
RE: Kleine Urteilssammlung zum neuen Unterhaltsrecht - von Bluter - 19-08-2009, 12:57

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