19-08-2009, 13:38
(19-08-2009, 12:57)Bluter schrieb: Wieso wird ihm eine Barunterhaltspflicht angeklebt, wenn er seiner Sorgepflicht in Form von Betreuung nachkommt?Wurde ihm nicht. Es wurde lediglich der Bedarf der bei ihm lebenden Kinder von seinem Gehalt abgezogen, um den Bedarf der Mutter zu ermitteln.
Zitat:Was ist denn, wenn Mutti nun mit ca. 1300€ netto dasteht?Natürlich.
Könnte Papi im Anschluss erfolgreich Barunterhalt für Kind D geltend machen?