13-11-2020, 02:00
(13-11-2020, 01:42)doltovec schrieb: Ich noch mal, ich bezahle die Wohnung mit 1.500€. Wir stehen aber beide im Mietvertrag. Ist es richtig, dass ich nicht einseitig den Mietvertrag kündigen kann, auch wenn ich gezwungen werde, die Wohnung zu verlassen. Das kann nicht sein oder?
Wenn du eh ins Ausland gehst, kommt es auf die Miete kaum noch an. In zehn Jahren hat sich dann soviel an Schulden aufgebaut, dass du da eh nie von runter kommen wirst.
Was ich in Stichworten erfasst hab:
- Du bist seelisch und psychisch am Boden
- Die Gewaltattacke brockt dir ein Strafverfahren ein
- Der Alkohol ist bereits deine neue Freundin
In dem Zustand KANN man sich absetzen und sagen „Scheiss auf die Schulden“, jedoch auch seine eigene Erkrankung (nichts anderes ist ein Burnout mit Alkoholfahne) zum eigenen Vorteil nutzen. Salopp gesagt: Nach den Vorfällen wird dir jeder Psychologe eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. In der Folge kannst du mit einem guten Anwalt an deiner Seite die finanziellen Folgen der Trennung erfolgreich abwehren. Kein Unterhalt, solange du nicht gesundheitlich fähig bist, wieder arbeiten zu gehen. Ich geb zu, kein einfaches Ding, doch bei der Sachlage eine Option. Geht das schief, kannst du ja immer noch einen Abflug machen.
Kopf hoch, ... und nimm die Buddel vom Hals, Alkohol hilft rein garnichts.
Was die eventuelle Auswanderung angeht, schau mal in die FAQ, ich glaub dort stehen bereits die Antworten auf all deine Fragen.