16-11-2020, 13:12
Bei 1200 EUR bist du Mangelfall, Selbstbehalt 960 EUR, Mindestunterhalt aber >240 EUR (ja nach Kindesalter). Aber bis 31.12. ist dein Einkommen ja noch höher. Rechnen wir also ab 1. Januar. Aber: Ab 1. Januar fette Erhöhung Unterhalt, aber vermutlich auch Erhöhung Selbstbehalt. Nochmal: Dann bist du erst recht Mangelfall. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt trotzdem. Vor Gericht wirst du ziemlich sicher zu Mindesunterhalt verknackt. Mehr arbeiten, mehr bewerben und so.
Vor Gericht zahlt meistens der, der verliert. Auch Prozentual. Verlierst du mehr, zahlst du auch mehr.
Vor Gericht zahlt meistens der, der verliert. Auch Prozentual. Verlierst du mehr, zahlst du auch mehr.