18-11-2020, 21:18
Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat die Dame den Ex als Vater angegeben. Also erstmal nichts anerkennen. Wer weiß, ob Du wirklich der Vater bist. Außerdem kannst Du darüber auf Zeit spielen.
Ansonsten gilt, dass der Unterhalt erst dann fällig wird, wenn sie ihn verlangt. Rückwirkend ist alles verjährt. Sie muss allerdings nachweisen, dass sie den verlangt hat.
Wenn Du der leibliche Vater bist, dann wirst Du um den Mindestunterhalt nicht herum kommen. Bzw. würde das viel Aufwand, viel Schulden und am Ende vermutlich die Immobilie in die Zwangsversteigerung treiben.
Ansonsten gilt, dass der Unterhalt erst dann fällig wird, wenn sie ihn verlangt. Rückwirkend ist alles verjährt. Sie muss allerdings nachweisen, dass sie den verlangt hat.
Wenn Du der leibliche Vater bist, dann wirst Du um den Mindestunterhalt nicht herum kommen. Bzw. würde das viel Aufwand, viel Schulden und am Ende vermutlich die Immobilie in die Zwangsversteigerung treiben.