20-11-2020, 12:11
Da mischt der Anwalt -berufsbedingt rotzfrech- das ALG 2 mit rein. Das Jobcenter muss z.B. eine Zeitlang auch Doppelmieten bezahlen bei einem Umzug. Für die Kinder können Umzüge übrigens Sonderbedarf sein im Rahmen des Kindesunterhalts. Aber da wurde ja nichts geltend gemacht.
Beim Ehegattenunterhalt gibt es solche Tatbestände nicht. Das ist bei dir der Fall, also wars das. Wenn ihr noch nicht geschieden wärt, dann liegen die Grenzen für einen Sonderbedarf beim Umzug sehr hoch: Er kann nur dann verlangt werden, wenn er außergewöhnlich hoch ist (vgl. §§ 1361 IV 3, 1360a III, 1613 II 1 BGB). Du solltest keine Rechtsberatung machen und die Forderungen einfach ignorieren.
Beim Ehegattenunterhalt gibt es solche Tatbestände nicht. Das ist bei dir der Fall, also wars das. Wenn ihr noch nicht geschieden wärt, dann liegen die Grenzen für einen Sonderbedarf beim Umzug sehr hoch: Er kann nur dann verlangt werden, wenn er außergewöhnlich hoch ist (vgl. §§ 1361 IV 3, 1360a III, 1613 II 1 BGB). Du solltest keine Rechtsberatung machen und die Forderungen einfach ignorieren.