21-11-2020, 19:19
(21-11-2020, 11:18)netlover schrieb: @VoK: die straftat wurde im ösiland begangen, nicht auf deutschem boden, also müßten die ösis strafanzeige stellen.
so seh ich das...
Wenn überhaupt (erforderlich) würde ich sowas lediglich als Hebel für eine gütliche außergerichtliche Einigung nutzen. Auch, dass sie vielleicht doppelt kassiert bzw. kassieren will, ist doch perfekt. Je mehr Leichen sie im Keller hat, umso größer die Chance auf eine außergerichtliche Einigung. Mit etwas Glück kommt er damit dann deutlich günstiger bei weg.