22-11-2020, 19:32
Beantrage Abweisung wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis. Die Wohnungszuweisung wäre überflüssig, weil du bereits seit X.X.XXXX nicht mehr in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnst und du einer alleinigen Nutzung durch sie und die Kinder bis zur rechtlichen Scheidung bisher und auch jetzt einverstanden bist.
Im übrigen wäre sie nicht nur ohne Rechtsschutzbedürfnis, sondern auch unverhältnismässig, dir gehört das Haus zu 70% und sie besitze in unmittelbarer Nähe mehrere geeignete und genügend grosse Wohnungen, die sie mittels Eigenbedarfskündigung nach Kündigungsfrist nutzen könnte, die Kinder können Kindergarten, Schule, alle Bezugspersonen beibehalten. Du bist dagegen einkommensschwach und ohne weiteren Immobilienbesitz, musst also aufgrund der ortsüblichen Mieten weit weg ziehen, was die Kontinuität der Beziehung zu den Kindern zerstört.
Im übrigen wäre sie nicht nur ohne Rechtsschutzbedürfnis, sondern auch unverhältnismässig, dir gehört das Haus zu 70% und sie besitze in unmittelbarer Nähe mehrere geeignete und genügend grosse Wohnungen, die sie mittels Eigenbedarfskündigung nach Kündigungsfrist nutzen könnte, die Kinder können Kindergarten, Schule, alle Bezugspersonen beibehalten. Du bist dagegen einkommensschwach und ohne weiteren Immobilienbesitz, musst also aufgrund der ortsüblichen Mieten weit weg ziehen, was die Kontinuität der Beziehung zu den Kindern zerstört.