22-11-2020, 21:13
..danke für die schnellen Kommentare,
den Verwies auf ihre Mietwhg. in der Nähe bringe ich auf jeden Fall....
Generell besteht bei einen Verfahren Wohnungszuweisung kein Anwaltszwang.
Kay, ich habe bereits eine Anwältin, klar kann sie besser argumtieren aber ich schreibe die Stellungnahme als Entwurf schonmal vor
und sie soll dann ergänzen oder juristisch wichtige Details ergänzen.
Wenn noch jemand Tipps hat wäre ich dankbar.
Was passiert eigentlich, wenn ich diese 14 Tagesfrist für die Stellungnahme nicht einhalte ?
den Verwies auf ihre Mietwhg. in der Nähe bringe ich auf jeden Fall....
Generell besteht bei einen Verfahren Wohnungszuweisung kein Anwaltszwang.
Kay, ich habe bereits eine Anwältin, klar kann sie besser argumtieren aber ich schreibe die Stellungnahme als Entwurf schonmal vor
und sie soll dann ergänzen oder juristisch wichtige Details ergänzen.
Wenn noch jemand Tipps hat wäre ich dankbar.
Was passiert eigentlich, wenn ich diese 14 Tagesfrist für die Stellungnahme nicht einhalte ?