22-11-2020, 21:25
Selbstbehalt 960 EUR gegenüber Kind. Damit kann man den Ehegattenunterhalt um sagenhafte ~70 EUR drücken und hat gegenüber dem Kind weitreichende neue Verpflichtungen, von Pflichten nach §1603 Abs. 2 bis Erbrecht. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt übrigens auch für Rentner, auch von ihnen kann erwartet werden, dass sie etwas dazuverdienen um wenigstens den Mindestunterhalt zu decken.