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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Ein neuer Titel muss natürlich nicht vor ein Gericht, aber er muss beglaubigt werden. Notariell. Und es muss natürlich auf den alten Titel Bezug genommen werden, damit dieser alte Titel nicht weiter rumgeistert. Der Notar erklärt euch das.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 25-11-2020, 23:07

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