26-11-2020, 16:01
(26-11-2020, 15:35)Austriake schrieb: Die Kreditverbindlichkeiten für die Wohnung sind nicht relevant für die Höhe der Unterhaltsbeträge.
Ja so weit die Theorie, daher habe ich nach Erfahrungswerten gefragt - bei meinem ersten Titel wurde sogar vor Gericht ein Autokredit angerechnet - also so pauschal kann man es eben nicht sagen. Der Wohnkredit läuft ja auch schon seit ein paar Jahren und wurde nicht mal eben so vor der Trennung abgeschlossen. Zudem habe ich ja mit 4 Kindern Umgang, da kann ich ja auch nicht eine 1 Zimmerwohnung anmieten (gibts hier eigentlich auch Aussagen ala bei 4 Kindern reicht eine 1,2,3 usw. Zimmerwohnung für den Umgang? und man schläft mit 5 Personen in einem Zimmer, bzw. was ist zumutbar).
Fahrtkosten zum Arbeitsweg kann man ja vom Nettogehalt abziehen - kurios finde ich die Regelung bis 30 km mit 0,30 Cent und ab 30 km nur noch 0,20 Cent - würde ja heißen Einer der nur 29km zur Arbeit hat würde mehr bekommen als einer der 30km zu Arbeit hat?