26-11-2020, 16:23
(26-11-2020, 15:18)ibu400 schrieb: Anwalt sagt, dieser Richter sei ein sehr sehr harter Brocken
Auch recht. Dann baut man seine Anträge so auf, dass die Revision schon im Hinterkopf ist. Harte Richter sind mir die liebsten, die bringt man relativ leicht dazu, sich in Schwachsinn zu versteigen, den man dann beim OLG sehr gut als Kipphebel nutzen kann. Es lohnt sich auch, die im Gerichtssaal ganz offen zu provozieren. Mit Arroganz und Selbstüberhöhung bringen sie sich selbst zu Fall. Rotzfrech und respektlos, so bin ich immer ab besten durchgekommen bei den "Harten", damit kommen Juristen nie klar.
Die Kosten für Auto und Wohnung sind ein alter Hut, einer der Standardreinfälle. Privatproblem, wenn du "freiwillig" weiterzahlst, sagt man dir irgendwann. Deshalb meldet man sofort ab bzw. stellt eigene Forderungen so, dass die Rechtshängigkeit beginnt. Litispendenz, um es in der Sprache der Ehrlosen zu sagen.
Natürlich sind Wohnungskredite nicht automatisch unterhaltssenkend. Über Wohnungseigentum findest du einiges in den Unterhaltsleitlinien. Es gibt da durchaus Kosten, die anrechnenbar sind, aber nicht die Bildung von Vermögen, wie Austriake schon sagte.