Ich verstehe nicht unbedingt, was die in meinen Augen widerrechtliche Retention des Autoschlüssels und des Fahrzeugbriefs mit einer Miete odgl. zu tun haben haben sollen.
Wie "P" schon ganz richtig schreibt, Forderungen stellen und ggf. gerichtlich einklagen, weil zu grösserem Stress wird es mit der Alten ( Prognose von mir ) sowieso noch kommen.
Dazu gehört auch, dass die Wohnung in einem sauberen Zustand usw. hinterlassen wird und Ihr nicht noch den ganzen Abfall auf eigene Kosten entsorgen müsst. Schlüsselübergabe und Protokollierung im Beisein von Zeugen machen, notwendige Renovation der Wohnung in Rechnung stellen.
Und hier ein schönes Schmankerl:
https://www.berliner-mieterverein.de/rec...assung.htm
(...) Denn auch bei der Leihe habe der Entleiher gemäß §§ 598, 601 Abs. 1 BGB regelmäßig die der Erhaltung der Sache dienenden Kosten, die den Gebrauch der Sache ( Strom Heizung etc.) erst ermöglichen, zu tragen.(...)
Wie "P" schon ganz richtig schreibt, Forderungen stellen und ggf. gerichtlich einklagen, weil zu grösserem Stress wird es mit der Alten ( Prognose von mir ) sowieso noch kommen.
Dazu gehört auch, dass die Wohnung in einem sauberen Zustand usw. hinterlassen wird und Ihr nicht noch den ganzen Abfall auf eigene Kosten entsorgen müsst. Schlüsselübergabe und Protokollierung im Beisein von Zeugen machen, notwendige Renovation der Wohnung in Rechnung stellen.
Und hier ein schönes Schmankerl:
https://www.berliner-mieterverein.de/rec...assung.htm
(...) Denn auch bei der Leihe habe der Entleiher gemäß §§ 598, 601 Abs. 1 BGB regelmäßig die der Erhaltung der Sache dienenden Kosten, die den Gebrauch der Sache ( Strom Heizung etc.) erst ermöglichen, zu tragen.(...)