30-11-2020, 15:03
(29-11-2020, 20:02)ibu400 schrieb: haben Ihr eine angemessene Frist von 4 Wochen gegeben - diese läuft in 2 Wochen aus - sie packt momentan wie ne Wilde und von Ihrem Anwalt haben wir zumindest bis jetzt nichts mehr gehört.
Du musst noch den Grundsatz des Unterhalts- und Familienrechts verinnerlichen: Erst zuschlagen, dann sehen ob es rechtens war. Existiert kein Mietvertrag, gilt § 573ff BGB. Eine Kostenforderung würde ausserdem ihren Willen beschleunigen, auch wirklich auszuziehen. Selbst wenn kein Geld einholbar ist, ist diese Forderung somit sinnvoll.