02-12-2020, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2020, 12:17 von BlauerWolf.)
In einem Fall vergingen zwischen der ersten Auskunft und der Berechnung fast 12-14 Monate - während dieser 12 Monate kamen zwei weitere Auskunftsersuche auf, obwohl es bereits eine erste Auskunft gegeben hatte. Mit Verweis auf eine erste vollständige Auskunft muss man hartbleiben - einfach die erste Auskunft erneut zuschicken. Unter'm Strich: Es ist nicht unsere Schuld, dass das JA so lang für die Berechnung braucht. Es war natürlich in deren Interesse, neue finanzielle Zahlen in die Berechnung mitaufzunehmen, dem muss man einen Riegel vorschieben.
Wie es in deinem Fall aussieht, kann ich so nicht beurteilen. Welche Vermutung wurde denn geäußert? Zu Covid-19 Zeiten eine Einkommensteigerung... Für eine erneute Auskunft während dieser zwei Jahre, muss ja ein handfester Grund (am Besten Beweise dafür fordern) vorliegen?! Eine reine Vermutung reicht meines Wissens nicht aus - es sollte natürlich kein Zeitungsartikel über deinen Aufstieg zum CEO von Siemens existieren.
Wie es in deinem Fall aussieht, kann ich so nicht beurteilen. Welche Vermutung wurde denn geäußert? Zu Covid-19 Zeiten eine Einkommensteigerung... Für eine erneute Auskunft während dieser zwei Jahre, muss ja ein handfester Grund (am Besten Beweise dafür fordern) vorliegen?! Eine reine Vermutung reicht meines Wissens nicht aus - es sollte natürlich kein Zeitungsartikel über deinen Aufstieg zum CEO von Siemens existieren.